AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADSIGN Marketing für Beratungs-, Design- und Marketingleistungen. Stand: Mai 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen ADSIGN Marketing (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Marketing-, Beratungs-, Konzept-, Design- und Webentwicklungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot oder Auftrag näher bezeichnete Leistung. Maßgeblich für Inhalt und Umfang sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
(2) Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht aber den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (Kampagnenerfolg, Reichweite, Conversion-Rate o. ä.), sofern dies nicht ausdrücklich als Erfolgsversprechen vereinbart wurde.
§ 3 Angebot & Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Leistungsfristen entsprechend.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Tagessätze bzw. Pauschalpreise der Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten ab 5.000 € netto kann die Agentur eine Anzahlung von 30 % bei Auftragsbeginn verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Leistungsfristen
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Agentur für deren Dauer von der Leistungspflicht.
§ 7 Korrekturschleifen & Änderungswünsche
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Leistungsumfang zwei Korrekturschleifen pro Liefereinheit (Logo, Layout, Seite o. ä.) enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(2) Wesentliche Änderungen am Briefing nach Auftragsbeginn berechtigen die Agentur, den Vertrag im Rahmen eines Change Requests anzupassen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgemäß erbrachten und freigegebenen Leistungen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung der Rechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung.
(2) Die Agentur bleibt berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (Portfolio, Case Studies, Awards) zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als abgenommen.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung der Agentur, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 12 Kündigung
(1) Laufzeitverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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